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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2002 - 1 M 17/02 |
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OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02. April 2002 - 1 M 17/02 (https://dejure.org/2002,56925)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15
Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe
Zuständig ist nach § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII derjenige Träger, in dessen Bereich sich der Hilfesuchende zum Zeitpunkt des Eintritts bzw. des Bekanntwerdens der sozialhilferechtlichen Bedarfslage tatsächlich aufhält (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2.4.2002 - 1 M 17/02; BayLSG, Urteil vom 14.6.2006 - L 11 SO 28/05, mit der Schlussfolgerung, habe vorher kein Bedarf an Sozialhilfe bestanden, so könne sich ein solcher Bedarf auch nicht "fortsetzen";… Schlette, a.a.O., Rn. 76).